Bewertungsgründe
Ein Gutachten können Sie aus unterschiedlichen Gründen benötigen
Ihr individueller Bedarf ist im Folgenden nicht aufgelistet oder Sie möchten sich persönlich beraten lassen?
Kommen Sie gerne auf mich zu!
Für welche Fälle können Gutachten benötigt werden?
Eine professionelle Immobilienbewertung schafft Ihnen Klarheit, Sicherheit und eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung. Je nach Lebenssituation oder Anlass gibt es unterschiedliche Gründe für die Verkehrswertermittlung einer Immobilie.
Scheidung oder Trennung
Bei einer Trennung oder Scheidung dient die Verkehrswertermittlung als objektive Grundlage zur Vermögensaufteilung beider Parteien und zur fairen Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte. Sinnvoll kann es in diesem Fall sein, gemeinsam ein Schiedsgutachten zu beauftragen.
Erbschaft und Schenkung
Im Erbfall oder bei vorweggenommener Vermögensübertragung wie einer Schenkung hilft die Verkehrswertermittlung einer Immobilie dabei, Vermögenswerte transparent und objektiv darzustellen um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Vermögensaufstellung
Für private oder betriebliche Vermögensübersichten bietet eine Immobilienbewertung eine belastbare Einschätzung des aktuellen Vermögenswertes.
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Eine fundierte Verkehrswertermittlung unterstützt Sie dabei, marktgerechte Kauf- oder Verkaufspreise festzulegen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Für welche Immobilien können Gutachten erstellt werden?
Die Verkehrswertermittlung kann für unterschiedliche Arten von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Standardimmobilien des privaten und gewerblichen Bereichs angewendet werden. Die Wertermittlung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen Objektart, Lage, Nutzung, aktuellen Marktsituation sowie objektspezifischer Besonderheiten, Rechte und Belastungen.
Eigentumswohnungen
Bewertung von eigengenutzten, vermieteten oder leerstehenden Wohnungen einschließlich Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Teileigentum
Wertermittlung von gewerblich genutzten Einheiten innerhalb von Wohn- und Geschäftshäusern, beispielsweise Büroeinheiten oder Praxen.
Einfamilienhäuser
Bewertung klassischer Einfamilien-Wohnhäuser zur Eigennutzung oder Kapitalanlage.
Doppelhaushälften und Reihenhäuser
Bewertung von Doppelhaushälften und Reihenhäusern unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage- und Grundstückssituation.
Mehrfamilienhäuser
Bewertung von Wohnimmobilien mit mehreren Wohneinheiten unter Berücksichtigung der Objekt- und Ertragssituation.
Wohn- und Geschäftshäuser
Wertermittlung gemischt genutzter Immobilien mit Wohn- sowie Gewerbeanteilen.
Gewerbeimmobilien
Bewertung von Standard-Gewerbeobjekten wie Bürogebäuden oder gemischt genutzte Gewerbeobjekten mit Praxen oder anderen kleineren Gewerbeeinheiten.
Grundstücke
Bewertung von unbebauten Grundstücken sowie Baugrundstücken unter Berücksichtigung von Baurecht und Nutzungsmöglichkeiten.
